Lagerraum mieten und Steuervorteile nutzen
Seine Handelswaren einlagern dient nicht nur einer sicheren Unterbringung, sondern kann auch steuerlich geltend gemacht werden.
Einmal im Jahr bastelt ein fast jeder Bundesbürger an seiner Einkommenssteuererklärung und man fragt sich was kann ich alles steuerlich geltend machen, so dass ein Überschuss entsteht und man eine Rückzahlung erhält.
Ein sehr heikles Thema ist die Ansetzung eines Arbeitszimmers im Haushalt, das oft auch als Lagerraum genutzt wird. Hier hat das Finanzamt so seine Vorgaben und erkennt nicht immer wahllos jede versuchte Geltendmachung auch steuerlich an. Viele Voraussetzungen, wie die Größe des Gesamthaushaltes, fließen sowohl für Angestellte als auch für Gewerbetreibende ineinander, bevor die arbeitsmäßige Zimmernutzung anerkannt wird.
Anders hingegen sieht es bei einem externen Lagerraum bei einem SelfstorageEinlagerungshaus aus. Hier sind die Vorgaben nicht wild getreut und undurchsichtig, sondern können ohne Zweifel und Einschränkungen steurlich geltend gemacht werden. Handelsvertreter und Außendienstmitarbeiter, egal ob im Angestelltenverhältnis oder im Status Selbstständig, können somit aus externen Lagermöglichkeiten schöpfen und zudem von einer sicherenEinlagerungder Handelswaren profitieren.
Neben dem steuerlichen Vorteilsprinzip gibt es noch jede Menge anderer Gesichtspunkte, die für einen externen Lagerraum in der Selfstorage Branche sprechen. Mehr Platz in den eigenen 4 Wänden ist da wohl der wichtigste Punkt. Auch die private und geschäftliche Trennung, die förmlich nach einer Einlagerung zum Vorschein kommt spricht für sich und schafft den Handelsvertretern und Außendienstmitarbeitern genau den Freiraum, um einfach mal abzuschalten und nicht ständig über das Berufsleben zu "stolpern". Auch gegenüber der Lagerung vonHandelswaren im Keller, ist die Lagerung beim Selfstorage nicht nur weit aus sauberer und trockener, sondern auch sicherer.
Zeit ist Geld, ein Sprichwort was viel "Wahres" mit sich zieht und so ist das Lagerraummieten beim Selfstorage auch ein zeitsparender Faktor. Beispiele hier sind die bequeme Ein- und Auslagerung bei den Einlagerungshäuser, die über Aufzüge gehen und mit Transporthilfen vonstatten geht.
Sie wohnen in der 4. Etage ohne Aufzug oder Ihr Keller befindet sich in der hintersten Ecke und ist nur über schmierige und enge Treppen zu erreichen?
Dann liegt der Vorteil hier in Punkto Bequemlichkeit und Zeit auf der Hand. Die aber wohl wichtigste Zeiteinsparung gewinnt man über die Warenannahme der SelfstorageEinlagerungshäuser. Selbst dabei sein muss man nicht, sondern bekommt stattdessen den Wareneingang via Email oder Telefon mitgeteilt und man kann sich voll uns ganz ohne Zeitdruck auf seine Handelsgeschäfte konzentrieren.
Trotz der heutigen Digitalisierung und der Vermischung von privatem und geschäftlichen, ist es immer wichtig, abzuschalten, zu entspannen und neue Ressourcen an Kraft zu schöpfen, die für den Arbeitsalltag benötigt werden. Die Arbeitgeber oder auch Geschäftspartner fordern oft 100% Leistung - Der Markt ist groß, so dass auch der Wettbewerb stetig am Wachsen ist und man sich nicht zu viele Fehler mehr erlauben kann. Wer den Kopf frei hat ist leistungsfähiger und arbeitet dementsprechend auch wirtschaftlicher.
Der Vorteil der externen Lagerung liegt also nicht nur auf dem Prinzip der Steuerersparnis, sondern födert gleichauf das Wohlbefinden, die Leistungsabgabe und den Wohlfühleffekt in den eigenen 4 Wänden.
CC - Michel Galka