Wohin mit der Erbschaft? Selfstorage ist die Lösung
Selfstorage bietet hier eine bequeme und flexible Lösung. Anbieter wie LAGERBOX stellen die Lagerräume zur Verfügung, die Sie benötigen. Die Anmietung eines Mietlagers bietet viele Vorteile, wenn Sie die Erbschaft aufgrund von Platzmangel nicht zuhause lagern können. Hier ist zunächst die flexible Dauer der Laufzeit eines Mietvertrages erwähnenswert. Sie können einen Lagerraum ab einer Woche bis hin zu mehreren Jahren mieten. So können Sie sich in Ruhe überlegen, was Sie mit Ihrer Erbschaft machen möchten. Selbst wenn Sie sich kurzfristig dazu entscheiden, die Gegenstände zu verkaufen, oder vielleicht doch noch ein wenig Platz in Ihrer Wohnung für Sie finden, kann der Mietvertrag unkompliziert und schnell gekündigt werden.
Wenn Sie sich für einen Lagerraum bei LAGERBOX entscheiden, können Sie die Gegenstände mit gutem Gewissen dort einlagern. Sie sind immer sicher und gut geschützt. Jeder Lagerraum kann individuell verschlossen werden und natürlich besitzen nur Sie einen modernen Zugangschip. Zudem sind die Räume gut belüftet und vollklimatisiert.
Egal was Sie geerbt haben, Einrichtungsgegenstände oder eine Briefmarkensammlung, die Gegenstände bleiben bei LAGEBOX immer wie neu. Durch das ausgeklügelte Sicherheitskonzept der Mietlager ist Ihre Erbschaft auch gut vor Diebstahl geschützt. Sollten Sie besonders wertvolle Gegenstände geerbt haben, können Sie direkt bei LAGERBOX auch einen kostengünstige Zusatzversicherung abschließen. Bequemlichkeit ist ein weiterer guter Grund dafür, sich für einen Lagerraum in einem Mietlager zu entscheiden. Der Transport von Gegenständen ist sehr einfach. Denken Sie nur daran, wie mühsam es sein kann, Gegenstände über enge Treppenhäuser in den Keller zu schleifen. Dies kann Ihnen bei LAGERBOX nicht passieren. Sollte sich Ihr Lagerraum in einem Stockwerk befinden, stehen Aufzüge zur Verfügung, genauso wie komfortable Roll - und Hubwagen. In der richtigen Etage angekommen führen breite, hell beleuchtete Gänge zu Ihren Lagerraum. So lassen sich alle Gegenstände, egal ob klein oder groß, ganz einfach transportieren.
Wenn die Erbschaft erst mal im Lagerraum verschlossen ist, können Sie sich sicher sein, dass Sie dort gut aufgehoben ist. Nun können Sie sich an dieser Erbschaft erfreuen und haben jederzeit Zugang (06:00 bis 23:00 Uhr, sieben Tage die Woche) zu den Gegenständen, wenn Sie einmal in Erinnerungen schwelgen möchten.
Bildquelle: Letzter Wille (ohne Hand) Rainer Sturm /